KOSTEN


Private Krankenversicherung
Ich verfüge als approbierte Psychologische Psychotherapeutin über einen Eintrag im Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Das Honorar für eine Behandlungsstunde à 50 min berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), vgl. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beträgt derzeit zwischen 100,55 Euro und 153,00 Euro (2,3 bis 3,5-facher Satz). Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem individuellen Tarif ab.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Notwendige Unterlagen werden Ihnen in der Regel auf Nachfrage zugesendet.
Ich stelle die jeweiligen Kosten zum Ende eines Monats in Rechnung, unabhängig davon, ob die Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen wird.

Selbstzahlende
Sollten Sie die Psychotherapiekosten selbst tragen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an. Es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse und kein Antragsverfahren. Das kann vor einer angestrebten Verbeamtung, einem Krankenkassenwechsel oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein. Das Honorar liegt in diesem Fall für eine 50-minütige Sitzung bei 131,15 Euro (3,0-facher Satz). Ihr Steuerberater kann Ihnen Auskunft darüber erteilen, inwieweit Sie Ihre entstandenen Kosten steuerlich geltend machen können.

Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich nicht über einen Kassensitz verfüge, rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
 





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